Der Vertrag wird von der Firma ECU-TUNE (Verkäufer) nur unter den nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die Bestandteil jeden Vertrages sind. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners werden ausdrücklich widersprochen bzw. ausgeschlossen.
2. Versand/Verkauf
Der Besteller ist an sein Angebot 14 Tage gebunden. Erfolgt innerhalb der 14 Tage keine Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als nicht geschlossen, es sei denn die Ware wurde ausgeliefert.
3. Lieferumfang
Der Verkäufer liefert einen programmierten Tuning-Chip bzw. die Tuningsoftware oder andere elektronische Bauteile. Die Installation übernimmt der Verkäufer, außer es ist etwas anderes vereinbart.
4. Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich bei Abholung am Firmensitz des Verkäufers. Versandkosten werden zusätzlich berechnet. Der Kaufpreis ist, spätestens bei der Lieferung fällig und kann auch per Nachnahme erhoben werden. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten Ware, Programmierung bei dem Verkäufer. Gleiches gilt bei Installation der Hardware in das Steuergerät ( verl. Eigentumsvorbehalt ). Der Käufer ist auch nach Eigentums- übergang an die Urheber - und sonstigen Schutzrechte Dritter gebunden. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ohne dass insoweit ein weitergehender Verzugsschaden ausgeschlossen wird. Dem Käufer bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Die Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen des Verkäufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche des Käufers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz entsprechend auch für Zurückbehaltungsrechte.
5. Liefertermin
Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angaben des Verkäufers sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der bei Vertragsschluss angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 6 Wochen überschritten werden. Mahnt der Besteller danach unter angemessener Frist die Leistung an, so gerät der Verkäufer nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei denn, dass die Herstellungsart und die Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus Konstruktionsbedingten Gründen rechtfertigt. In diesem Falle ist der Verkäufer verpflichtet dem Besteller unverzüglich die Dauer der Verzögerung bekannt zugeben. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz und sonstigen Verzugsschaden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass die verspätete Lieferung auf Vorsatz des Verkäufers zurückzuführen ist.
6. Gefahrübergang
Die Versendung, bzw. der Einbau erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Lehnt der Besteller die Annahme der gelieferten Ware ab, steht dem Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. In allen Fällen, in denen der Besteller zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist der Verkäufer berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 25 % des Rechnungswertes ausschließlich Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist.
7. Haftung
Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz. Eine Haftung des Verkäufers für Transport - und Versandschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls haftet der Verkäufer nicht dafür, dass Schäden bei der Installation entstehen die nicht vom Verkäufer durchgeführt wurden. Der Verkäufer haftet nur dafür, dass der Tuning-Chip, oder anderen elektronischen Bauteilen bei der Absendung funktionstüchtig sind. Des weiteren haftet der Verkäufer bei Schäden die, durch den Umbau am Steuergerät entstanden sind, nur dann, wenn der Käufer mit dem Fahrzeug vor Ort ist! Bei eingesendeten Steuergeräten kann keine Garantie übernommen werden! Dem Besteller ist bekannt, dass der Einsatz und die Nutzung eines Tuning-Chips oder die Leistung erhöhende elektronische Bauteile zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führen und daher das KFZ nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn der Tuning-Chip oder andere elektronische Bauteile zur Leistungserhöhung in dem Fahrzeug verbaut wurde. Ebenso haftet der Verkäufer nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden am Motor bzw. gesamten Fahrzeug, die aufgrund des Tuning-Chips oder anderer elektronischer Bauteile entstehen können. Etwaige Ansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz seitens des Verkäufers nachzuweisen ist.
8. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche werden nur nach unverzüglicher, schriftlicher Meldung anerkannt und zwar bei offen- sichtlichen Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt. Bei berechtigten Mängeln wird nach unserer Wahl 2x Ersatz geleistet. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung bleibt dem Käufer das Recht der Wandlung des Vertrages.
Die Gewährleistung gilt ab dem Zeitpunkt der Versendung oder des Einbaus durch den Verkäufer. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuning-Chips die vom ursprünglichem Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen, übernimmt der Verkäufer seinerseits die vorgenannte Garantie nicht (eine Motorgarantie kann gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden). Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch den Besteller, setzt voraus, dass der Besteller den TuningChip bzw. Zusatzsteuergerät fachgerecht einbaut, bzw. einbauen lässt. Wird durch unsachgemäßen Einbau der Chip zerstört ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der Tuning-Chip darf nur für den vom Besteller angegebenen PKW und Motor ( Steuergerät ) verwendet werden. Die Angaben zur Leistungssteigerung beziehen sich auf Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der Herstellernorm und dem Serienstand entsprechen. Bei Fehlern der Software sind die Fehler zu beschreiben und dem Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zu Nachbesserung zu geben. Die Software ist dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Die Software darf nicht kopiert oder sonst vervielfältigt werden. Die Software darf auch nicht geändert werden. Die Änderung der Software durch den Käufer/Besteller führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleitung erlischt für Schäden, die auf Störungen, auf unsachgemäße Behandlung oder Verwendung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind.
9.Sorgfaltspflicht
Der Käufer hat Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend in den Kfz-Papieren eintragen zu lassen .Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter aus Unfällen jeglicher Art gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen.
10. Rückgaberecht
Jede Software ist einen Sonderanfertigung und daher von einer Rückgabe ausgeschlossen! Bei Zusatzsteuergeräten bzw. anderer elektronischer Bauteile handelt es sich um eine Sonderbestellung die vom Umtausch ausgeschlossen sind. Unfreie Rücksendungen können aus organisatorischen Gründen ausnahmslos nicht angenommen werden bzw. die Post ist angewiesen, diese automatisch an den Absender zurückzuschicken. Der Rücksendung ist eine Kopie der Rechnung beizulegen.
11. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dillingen. Bei Verträgen mit nicht deutschen Vertragspartnern gilt ausschließlich das deutsche Recht.
12. Schlussbestimmung
Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht.
Stand: 01.09.2003
ECU-TUNE
Am Brunnenkiel 8
86647 Buttenwiesen
e-Mail: